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Einfache Sprache
Früher übergaben die Bauern schon im Alter von 50 bis 60 Jahren ihren Hof dem Nachfolger. Damit gingen sie in den sogenannten „Austrag“. Auf größeren Bauernhöfen erhielten sie ein eigenes Nebengebäude, das Austragshaus. Hier konnte das alte Bauernpaar für sich wohnen und im kleinen Rahmen noch selbst wirtschaften. Die Altbauern durften z. B. Randstücke der Äcker selbst nutzen. Früher nannte man das Austragshaus auch „Leibthumshaus“ oder „Nahrungshaus“. Die Austrägler ließen sich ihr Altenteil notariell gutschreiben. Zu ihrer Altersversorgung gehörte neben dem Wohnrecht meist auch die Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Brennholz. Hier am Petzihof gab es ursprünglich sogar zwei Austragshäuser. Zuerst wurde 1818 das niedrige Haus zwischen Hoftor und Stadel als Austragshaus gebaut. Als der Hof 1847 an den nächsten Erben übergeben wurde, lebte dort noch ein lediger Bruder des Altbauern. Deshalb baute man neben dem Wohnhaus dieses zweite Austragshaus. Das letzte Austrägler-Ehepaar hatte hier in seiner Schlafkammer ein schmuckes Himmelbett und weitere bemalte Möbel.